Lt. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.05.1006, AZ: B 4RA 22/05 wurde klargestellt, daß Abschläge (Verminderung des Zeitfaktors) bei Erwerbsminderungsrenten rechts- und verfassungswidrig sind, wenn die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen wird. Wer hat hier schon etwas erreichen können? Muß man klagen, um dieses Urteil auf die eigene Rente anwenden zu können, oder genügt eine Bitte um Überprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung? Wer kann hier helfen?