AHV/IV Hinweis
Schweizer, die das Rentenalter erreicht haben “Frauen ab 64 bezw. Männer ab 65″, müssen für ihr Einkommen keine Sozialleistungen (AHV/IV, etc.) bezahlen, wenn das Einkommen pro Monat CHF 1400,00 nicht übersteigt.
Hier die Adressen und Informationen der kantonalen Ausgleichskassen