Die Neuauflage: Um die Wirklichkeit der modernen Verwaltung und die Wirksamkeit des Verwaltungsrechts zu veranschaulichen und den Blick der Studierenden über das für die Examensprüfungen unbedingt Erforderliche hinaus zu schärfen, ist das besondere Kapitel „Theorie und Empirie der Verwaltung“ (Einführung in die Verwaltungslehre) integriert. Es vermittelt eine theoretisch fundierte Vorstellung vom tatsächlichen Zustand, den nicht rechtsförmigen Handlungsweisen und den aktuellen Problemen der öffentlichen Verwaltung. Damit wird den Studierenden der wesentliche Gehalt dessen angeboten, was in universitären Schwerpunktveranstaltungen „Verwaltung“ behandelt wird. Zudem bieten neu integrierte Kurzzusammenfassungen der wichtigsten Themen eine gewinnbringende Repetitionsmöglichkeit während der Examensvorbereitung. Die Konzeption: Das Lehrbuch behandelt – die allgemeinen Lehren über Rechtsbindung und Gestaltungsfreiheit der Verwaltung, ihre Organisation und ihr Verfahren, – die Handlungsformen der Verwaltung und die darauf bezogenen Rechtmäßigkeitsnormen sowie die typischen Fehler beim Verwaltungshandeln, – ferner die allgemeinen Regeln über öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, öffentliches Sachenrecht, Verwaltungsvollstreckung und die Kontrolle der Verwaltung – einschließlich einer Einführung in das Verwaltungsprozessrecht sowie den Ausgleich der Folgen von Verwaltungshandeln (Staatshaftungsrecht). Angesprochen werden auch die Einwirkungen des Verfassungsrechts und des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Ausführungen zur historischen Entwicklung zentraler Rechtsinstitute sollen die Fähigkeit der Studierenden fördern, Rechtsprobleme nicht nur als Subsumtion unter Normen und Begriffe zu behandeln, sondern in ihrer Bedeutung einzuschätzen und selbstständig zu beurteilen.