Hallo, wer von Euch kann mir einen Rat zu meinem Problem geben? Durch Strafentscheidung des Amtsgerichts im Jahre 2001 wurde ich zu einer Geldstrafe von ca. 6500 € verurteilt.
Ca. die Hälfte habe ich seither in Raten an die zuständige Staatanwaltschaft bezahlt. Da weitere Gläubiger Forderungen gegen mich erhoben haben, liegen entspr. Abtretungen vor.
Diese wurden jedoch von der BVA Bund abgelehnt, da meine Rente innerhalb des pfändungsfreien Bereiches liegt. Eidesstattliche Versicherungen liegen vor. Zur Zeit lebe ich recht und schlecht mit meiner Ehefrau in Thailand. Die Staatsanwaltschaft gewährt nun Ratenzahlung 200 € monatlich, meine Bitte, 50 € monatlich abzuzahlen, wird leider nicht akzeptiert. Dafür wird angedroht : zwangsweise Beitreibung, Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ohne weitere Anmahnung.
MeineFragen sind:
Kann die Staatsanwaltschaft meine wie ich dachte abgesicherte Rente greifen? Evtl. direkt bei der BVA? Oder bin ich da abgesichert?
Danke Euch allen