Guten Tag,
aus gesundheitlichen Gründen kriege ich eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer. Meine Rente ist sehr gering. Es ist sehr schwierig mit diesem Geld zu leben. Ergänzend kriege ich einen minibetrag an Grundsicherung.
Laut meinem Rentenbescheid kann ich wohl bis 400 € hinzuverdienen.
Mehr als 15 Stunden in der Woche darf und kann ich auch nicht arbeiten. Oder auch 3 Stunden am Tag.
Nun meine Frage. Eine Bekannte hat mir eine Aushilfstätigkeit für einen einzigen Tag, also für 8 Stunden empfohlen mit Sozialversicherungsnummer. Es handelt sich um eine sehr leichte Zähltätigkeit.
Darf ich solch eine Tätigkeit einmalig für 8 Stunden machen aufgrund meiner Erwerbsminderungsrente?? Ich darf nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten und auch nicht mehr als 3 Stunden am Tag glaube ich. Da es sich aber um eine wirklich sehr leichte Tätigkeit handelt die im Sitzen verrichtet werden soll und mir wirklich jeder Groschen viel Wert ist bin ich halt am überlegen ob ja oder nein.
Der Arbeitgeber wird es über meine Versicherungsnummer der Rente mitteilen, dass ich 8 Stunden an dem Tag gearbeitet habe. Können mir später dadurch Probleme entstehen, weil ich ja eine volle EU Rente kriege??
Kennst sich jemand damit aus?? Es wäre mir eine große Hilfe. Gibt es hierfür Gesetzesregelungen, die man nachlesen kann??
Vielen Dank für Antworten im voraus.
MfG
Mache das bitte nicht denn sonst bist du deine Rente los und halte dich an den 3 Stunden Täglich
Lese dir noch mal die Renten Gesetze bei Erwerbsminderung durch die musst du als Beilage bekommen haben mit den Rentenbescheid.
Nur als „Voll Rentner“ mit 65 kannst du Unbegrenzt da zu verdienen mit einer Steuerkarte und Sozialabgaben.
soweit ich weiß ist 400 Euro die Messlatte ohne Reduzierung, Du kannst auch mehr verdienen dann gibt es halt weniger Rente muss man ausrechnen ob es sich lohnt, von Stundenbegrenzung habe ich noch nichts gehört.
Steht alles in Deinem Bescheid.
Kannst auch dort anrufen die sind sehr nett und helfen gerne, so zumindest meine Erfahrung.
Wer erwerbsunfähig ist, der ist auch nicht in der Lage, einem Erwerb nachzugehen!