Hallo!
Meine Situation ist die Folgende.
Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht. Habe mich allerdings nicht für ein Studium beworben, da ich erstmal ein Freiwilliges Soziales Jahr machen wollte. Nun habe ich jenes aber aus persönlichen Gründen vorzeitig nach 2 Monaten beendet. Nächstes Jahr möchte ich dann studieren, brauche aber auch keine Wartesemester, weil ich mit dem NC keine Probleme habe.
Nun ist mein Problem, dass ich gerne auf 400 Euro Basis arbeiten und nebenbei ein paar Praktika machen möchte. Ich bin allerdings auf den Erhalt von Kindergeld angewiesen, welches ich – wie ich bisher informiert bin – aber nur bekommen kann, wenn ich mich arbeitslos melden würde.
Kann ich mich 1. überhaupt arbeitslos melden, wenn ich einen 400 Euro Job ausübe, und was hätte das für Konsequenzen für mich? Bin ich verpflichtet, Angebote vom Arbeitsamt anzunehmen? Ich möchte schließlich gar nicht vermittelt werden, da ich ja diesen einen kleinen Job habe. Es geht ausschließlich um das Kindergeld.
Ich lebe mit meiner Mutter in einer „Bedarfsgemeinschaft“ – also darf ich wahrscheinlich auch nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, soweit ich weiß. Alles andere würde dann wohl angerechnet werden.
Und gibt es außerdem eine Möglichkeit, trotz fehlendem momentanen Ausbildungsverhältnis weiterhin Halbwaisenrente zu beziehen?
Die Übergangsfrist bis zum Studienbeginn beträgt außerdem über 4 Monate – wodurch diese Sonderregelung herausfällt.
Bitte um eure Hilfe!