Nun folgendes „Problem“ liegt grade vor. Für mich eigentlich kein wirkliches, aber für andere 😀
die Schweiz (EFTA) hat bestellt, die Ware geht in die Schweiz. Rechnungsempfänger ist eine Zentrale in Holland (EU). Auf der Auftragsbestätigung und allen anderen Dokumenten muss doch erwähnt werden, dass die Rechnungsadresse Holland ist! Schon alleine um den Schweizerkunden bei einer Steuerprüfung zu schützen, bzw. um darauf hinzuweisen, dass Holland diese Rechnung bezahlt hat!
Kollege meint, dass die Rechnungsadresse ebenfalls der Schweizerkunde ist, da der Zoll sonst trouble machen würde.
Wer hat nun Recht?
Muss auf den Dokumenten Holland als Rechnungsempfänger eingetragen werden?
Muss auf den Dokumenten Schweiz als Rechnungsempfänger eingetragen werden?
Wie sieht das Zolltechnisch aus?
Es handelt sich dabei um eine Reparatur also sind keine Zollpapiere erforderlich!