Hallo Ihr Experten für Beamtenpensionen! Meine Freundin war nach dem Studium mit anschl. Staatsexamen für das Lehramt zunächst als angestellte Lehrerin bei diversen Wohlfahrtsverbänden tätig. Sie bekommt dafür mit 65 lt. BfA-Bescheid eine bescheidene Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Die Studienzeit wurde zwar erfasst, aber nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Mit 40 wurde sie verbeamtet und ist seit dem als Studienrätin an einer Höheren Schule in Vollzeit tätig.
Fragen:
1. Werden lediglich die 25 Dienstjahre bis 65 zur Berechnung der Pension herangezogen oder zählt die Studienzeit bis zum Abschußsexamen (5 Jahre) mit?
2. Gibt es eine offizielle Institution, die bei der Überprüfung der Pensionsberechnung hilft?
Es ist natürlich von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden. Die Zeiten, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt wurden werden wohl auch berechnet. Die Studienzeit nicht. Sie bekommt aber eine Mindestpension. Das ist etwas kompliziert, das habe ich so nicht im Kopf. Wenn sie lange genug im Beamtenverhältnis war, kriegt sie die volle Pension.
PS.: der Beamtenbund gibt Auskunft und ist auch behilflich.