Hallo Ihr Experten für Beamtenpensionen! Meine Freundin war nach dem Studium mit anschl. Staatsexamen für das Lehramt zunächst als angestellte Lehrerin bei diversen Wohlfahrtsverbänden tätig. Sie bekommt dafür mit 65 lt. BfA-Bescheid eine bescheidene Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Die Studienzeit wurde zwar erfasst, aber nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Mit 40 wurde sie verbeamtet und ist seit dem als Studienrätin an einer Höheren Schule in Vollzeit tätig.
Fragen:
1. Werden lediglich die 25 Dienstjahre bis 65 zur Berechnung der Pension herangezogen oder zählt die Studienzeit bis zum Abschußsexamen (5 Jahre) mit?
2. Gibt es eine offizielle Institution, die bei der Überprüfung der Pensionsberechnung hilft?