Zunächst einmal solltest du deine Frage präzise stellen, denn es gibt da einen sehr großen Unterschied, das eine sind die Renten und das andere sind die Pensionen. Auch die Polizisten haben zu DDR-Zeiten in die Rentenkasse eingezahlt und erhalten dann, wenn sie in den Beamtenstatus übernommen wurden, auch mit 65 Jahren die entsprechende Rente. Übrigens erfolgte die Übernahme in das Beamtentum nicht automatisch, sondern erst nach eingehender Überprüfung durch die damalige Gauck-Behörde. Erst wenn die „grünes Licht“ gab und nach bestandendenen ärztlichen Untersuchung und Ausbildung, wenn auch verkürzt, erfolgte die Übernahme in das Beamtenverhältnis zu nächst auf Probe. Damit entstanden dann auch die Pensionsansprüche. Diese sind noch unterschiedlich, da eine Angleichung an das Westgehalt noch nicht erfolgt ist, werden auch bei den Pensionsansprüchen entsprechende Prozente abgezogen. Dadurch entstand und entsteht ein Versorgungsloch in den Jahren von 60 bis 65 Jahren, was manch einer durch vorzeitig erfolgte persönliche Rücklagen ausgegelichen wird. Solltest dich wirklich erstmal kundig machen ehe du eine solche Frage stellst und dann auch ganz konkret werden.