Ja,aber die Haftstrafe wird nicht als Ausfallzeit,wie z.B.Kindererziehung bei Frauen,mit berücksichtigt.
Und logischerweise nur wenn die 180 Pflichtmonate eingezahlt wurde.Sonst gibt es Stütze vom Amt.
Ja,aber die Haftstrafe wird nicht als Ausfallzeit,wie z.B.Kindererziehung bei Frauen,mit berücksichtigt.
Und logischerweise nur wenn die 180 Pflichtmonate eingezahlt wurde.Sonst gibt es Stütze vom Amt.
Warum nicht?
Auch Mörder haben ein Anrecht bzw. Anspruch auf ihre Rente, wenn sie dafür jahrelang eingezahlt haben. Dieser Anspruch ist gültig, wenn über einen gewissen Zeitraum in die Rentenkasse einbezahlt worden ist.
wenn die im rentenalter sind und zu hause sich selbst beköstigen müssen,brauchen die das dann ja *lol*
Wie bei Freigängern die in normalen Firmen arbeiten und deshalb ein normales Einkommen haben gilt für Rentner das selbe Verfahren:
Sitzen sie zur Zeit des Rentenbezuges müssen sie sogenannte Haftkosten zahlen.
Diese beziehen sich auf Kosten der Unterkunft, der Vepflegung und der Gehaltsanteile (- für die ihn dann betreuende, spezielle Sorte von „Pflegern“-).
Und diese Kosten haben etwa das Niveau eines
5-Sterne-Pflegeheimes an der französischen Riviera.