Definitiv ja.. Anträge bekommst du von der Rentenversicherung (Rentenversicherungsnummer besorgen – evtl. über Krankenkasse des Verstorbenen)..Sterbeurkunde ( gibt es vom Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen – gebührenfrei da für Rentenzwecke) und Unterhaltstitel für die betroffenen Kinder…dann Anträge ausfüllen und einreichen.. wird gezahlt bis Ausbildungsende… ab und an werden die Angaben zum Einkommen erneut abgefragt…