Die Stiftung Warentest empfiehlt im letzten Bericht zu Direktversicherungen folgendes:
Auch ein zusätzlich vereinbarter Invaliditätsschutz senkt die Altersrente. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit an, im Rahmen einer Direktversicherung Zusatzleistungen für den Fall von Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit abzudecken. Eine Invalidenrente aus dieser Quelle wäre voll steuerpflichtig. Besser ist es, für den Invaliditätsfall separat und privat vorzusorgen.
Ist eine Rente aus einer privaten BU nicht steuerpflichtig?