Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Hochschule Anhalt – Standort Dessau (Fachbereich Wirtschaft), 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit war es, die Besonderheiten und Feinheiten herauszuarbeiten, die bei derBewertung von Wege- und Leitungsrechten und Grundstücken, die mit derartigen Rechtenbegünstigt oder belastet sind, zu beachten sind. Dabei wurde verdeutlicht, dass es sich bei Wege- und Leitungsrechten um vielseitige und variable Rechte handelt, deren Bewertungimmer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss. So können die Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen derart vielfältig sein, dass keine standardisierte pauschale Vorgehensweise vorgeschlagen werden kann.49 Zudem sind alle relevanten Unterlagen, wie das Grundbuch, die Bewilligungsurkunde und die Grundakte einzusehen, um eine entsprechende, auf den Einzelfall zugeschnittne Bewertung,vornehmen zu können.Für die Bewertung kann einheitlich nach den in dieser Arbeit detailliert beschriebenenunterschiedlichen Wertermittlungsansätzen davon ausgegangen werden, dass die Nachteile,die sich aufgrund der Nutzungseinschränkungen und Immissionsbelastungen durch einWege- oder Leitungsrecht ergeben, in einem prozentualen Abschlag vom Bodenwertberücksichtigt werden können. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, dass durch dieWertermittlungsansätze vorgeschlagen wird, den Abschlag einerseits vom Bodenwert derdurch das Recht belasteten Fläche und anderseits vom Bodenwert des Gesamtgrundstücksvorzunehmen. Für ein Sachverständigengutachten sollte immer die plausiblere und besserbegründbare Variante gewählt werden. Meines Erachtens sollte daher ein Wege- oderLeitungsrecht durch einen prozentualen Abschlag vom Bodenwert der durch das Rechtbelasteten Fläche berücksichtigt werden. Sind die Nachteile aber derart gravierend undsomit nicht mehr vertretbar, so sollte der prozentuale Abschlag vom Bodenwert des Gesamtgrundstücks vorgenommen werden.Abschließen sei noch einmal gesagt, dass stets zu bedenken ist, dass jeder Bewertungsfallanders ist, und deshalb in jedem Fall eine individuelle spezielle Lösung gefunden werdenmuss. Diese Arbeit soll eine weitere Anregung zur Lösungsfindung im speziellenBewertungsfall sein.