Beim Bewilligung der Rente wird es ab dem Antragstellung Rückwirkend bezahlt oder ab den Bewilligungs- tag hat jemanden Ahnung davon
Bewilligung der Rente?
von admin | Okt 20, 2010 | Renten | 3 Kommentare
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Sie wird bezahlt, ab dem Tag, an dem sie genehmigt wurde. War der Tag in der Vergangenheit, nach dem der Bescheid eintrifft, wird ab diesem Tag rückwirkend nach bezahlt.
ab dem Bewilligungstag, rückwirkend gibt es keine Rente, daher immer gut drauf achten, wann und für welchen Anfang der Rentenantrag gestellt wird, möglichst 6 Monate vor Rentenbeginn, wenn noch Kontenklärung gemacht werden muss, sonst reichen 3 Monate
gleiche Antwort wie auf deine Frage nach der EU-Rente
außerdem, welche Problem hast du wirklich, denn du bekommst doch schon EU-Rente ! da steht doch alles in deine Bewilligung drin..