Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitnehmer privat fortgeführt hat, nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden dürfen.
(http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=107085&stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-recht)