Oh mein Gott, habt Ihr wenig Ahnung! Aber alle 2 Punkte verdient…
Die Staatsanwaltschaft vollstreckt die Urteile der Gerichte. Dazu kann sie unter anderem Haftbefehle ausstellen, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Es gibt entweder Erzwingungshaftbefehle (da sitzt Du so lange, bis Du zahlst) oder Vollstreckungshaftbefehle (einsitzen oder zahlen oder nur einsitzen).
Logischerweise können dabei auch Gelder eingezogen werden, die unterhalb des Pfändungsschutzes sind. Sonst könnte ja jeder Hartz4-Empfänger Straftaten begehen ohne Ende, nur weil Geldstrafen bei ihm nicht eingezogen werden könnten. Es kann aber durchaus Ratenzahlung vereinbart werden oder eine Stundung auf gewisse Zeit. Im Strafmaß wird ohnehin schon die Geldstrafe auf Tagessätze umgerechnet, so dass bei einem sehr niedrigen Einkommen auch nur sehr geringe Geldstrafen herauskommen.
Stefan