Am 01.01.2008 ist in Deutschland das Unternehmensteuerreformgesetz in Kraft getreten. ImRahmen des Gesetzes wurde die Einführung der neuen Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 beschlossen.Das wesentliche Ziel der Gesetzgebung ist die Verbesserung der Anziehungskraftder Bundesrepublik als Standort für Unternehmen und Privatanleger. Die Wettbewerbsfähigkeitdes deutschen Finanzmarktes soll für private Anleger reizvoll gemacht werden, damit die Kapitalerträgein Deutschland bleiben und nicht in das benachbarte Ausland fließen.Somit wurde in der Bundesrepublik die Kapitalertragsteuer durch die Abgeltungssteuer für Kapitalerträgeabgelöst. Somit unterliegen die Einkünfte aus Kapitalanlagen der neuen einheitlichenAbgeltungssteuer. Die Zinsen, Dividenden, Erlös- oder Veräußerungsgewinne oderFondsausschüttungen werden ab dem 01.01.2009 mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatzin Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5 % also insgesamt mit 26,4 % besteuert.Dazu kann auch die Kirchensteuer erhoben werden.Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung der neuen Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungenauf die Kapitalanlagen von Privatanlegern.