Im Wettbewerb einer verflochtenen Weltwirtschaft sollten die einzelnen Staaten beachten, dass keine Doppelbesteuerung eintritt. Wirtschaftliche Nachteile durch die Doppelbesteuerung sind teilweise ein erheblicher Faktor für die gebremste Entwicklung mancher Konzerne. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und räumt dem deutschen Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, die Organschaft zu institutionalisieren und damit eine latente Doppelbesteuerung von vorneherein zu vermeiden. FROTSCHER bezeichnet die Organschaft als Herzstück des deutschen Konzernsteuerrechts. Dem muss man entgegenhalten das ein Konzernsteuerrecht bzw. eine Gruppenbesteuerung in Deutschland nicht vorgesehen ist. Vielmehr herrscht in Deutschland das Trennungsprinzip d. h. das Prinzip der Einzelbesteuerung vor. Das Rechtsinstitut der Organschaft gibt dem Steuerpflichtigen zumindest ansatzweise die Möglichkeit eine Gruppenbesteuerung durchzuführen.Im Kapitel 2 wird daher das Konstrukt der Organschaft vorgestellt. Nachdem die Bestandteile und Voraussetzungen erläutert worden sind, knüpft Kapitel 3 die gesellschaftsrechtliche und aktienrechtliche Verbindung zur Organschaft. Speziell wird hier auf die Veränderungen durch das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingegangen. Im Kapitel 4 werden die kör-perschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, sowie deren Vor- und Nachteile vorgetragen. Die Ausführungen schließen mit einem Fazit in Kapitel 5. In dieser Seminararbeit wird nicht erschöpfend auf die internationale, grenzüberschreitende Organschaft eingegangen, sondern bis auf dezidierte Ausnahmen nur der nationale Kontext analysiert.