Nach der Wiederherstellung der traditionellen Sozialversicherung in der Nachkriegszeit wurde vor allem die Unübersichtlichkeit des Leistungsrechts beklagt und eine Sozialreform zu seiner Vereinheitlichung gefordert. Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollten sozialpolitische Leitmotive in einer prosperierenden Wirtschaft sein. Die von Adenauer in der Regierungserklärung 1953 angekündigte umfassende Sozialreform reduzierte sich letztlich auf eine Reform der Alterssicherung, die mit der Einführung der dynamischen, den Lebensstandard sichernden Altersrente jedoch zu den bedeutendsten Sozialgesetzen der Ära Adenauer gehörte.