Dokument aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Wirtschaft – Sonstiges, Note: -, – (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Die föderalistische Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte, Rechtsvorschriften haben. Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 ab-gelehnt. Um doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht. Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der Sozialsysteme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der EU/EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe, seit dem 01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU-/EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu gibt dieser Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise. Dieses Buch richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und vielleicht auch dort zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu finden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich unbedingt persönlich, vor Ort, beraten zu lassen. Wer nicht Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine Möglichkeiten informieren. Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 28 Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.