Fallbeispiel:
Eine Jugendliche strebt eine bestimmte Ausbildung an, für die sie mindestens 18 Jahre alt sein muss. Zur Zeit besucht sie eine im weitesten Sinne berufsvorbereitende Schule, die sie Ende Juni 2009 mit dem Fachabitur abschließt. Da die Person im Beispiel im Juni 2009 18 Jahre alt wird, würde sie die Voraussetzung zum Antritt der Ausbildung erfüllen wird aber dadurch ausgebremst, dass die Ausbildung in diesem speziellen Bereich erst im April 2010 beginnt.
Um die Zeit bis dahin nicht ungenutzt verstreichen zu lassen hat sie sich einen ausbildungsnahen Praktikumsplatz besorgt, den sie nach den Sommerferien antreten wird.
Auf Anfrage bei der Rentenversicherung hieß es, dass die Rentenzahlungen nach Abschluß der Schule gestoppt würden und ggf wieder anliefen, wenn die Ausbildung angetreten wird. Während des unbezahlten Praktikums gibt es kein Geld. Ähnlich soll es sich mit dem Kindergeld verhalten.
Macht ja auch Sinn, – wer keine Einkünfte hat bekommt auch nichts und wenn er dann sein Ausbildungsgehalt bezieht, legt die Rentenversicherung die Halbwaisenrente oben drauf. 🙁
Anzumerken sei noch, dass zur Vervollständigung des Fachabiturs entweder eine Ausbildung oder ein mehrwöchiges Praktikum erforderlich sind. Ein Ausbildungsplatz für die angestrebte Ausbildung wurde noch nicht gefunden.
Ist hier jemand vom Fach und kann ein paar Fakten beisteuern, weiß jemand aus eigener Erfahrung etwas zum Thema oder weiß jemand an wen man sich in so einem speziellen Fall wenden kann um fachlich kompetente Hilfe zu bekommen?
Vielen Dank für Eure Beiträge!