Das Wort lesen wir heute fast täglich in der Zeitung: Insolvenzen von Unternehmen oder Privatleuten sind in Deutschland an der Tagesordnung. Und das steckt dahinter: Ist eine Firma oder eine Person zahlungsunfähig oder überschuldet, kann entweder ein Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Wer das tun muss, sollte über den Ablauf des Verfahrens und dessen Varianten genau Bescheid wissen. Aber wie funktioniert das genau? Wie und bei welchem Gericht stellt man den Antrag? Was muss er enthalten? Welche Aufgaben und Rechte haben die Beteiligten wie Insolvenz- oder Sachverwalter, Treuhänder, Gläubigerversammlung und -ausschuss? Wie vermeidet man unnötig hohe Kosten und unvorteilhafte Ergebnisse? Hier ist guter Rat gefragt, und den liefert ein Ratgeber aus dem Bonner Fachverlag interna mit dem Titel „Einführung in das Insolvenzverfahren“. Die Verfasserin Christina Klein ist eine erfahrene Rechtsanwältin, und ihr gelingt, was viele „Experten“ nicht schaffen: Sie erklärt die (nicht immer einfachen) Dinge stets so, dass der Leser sie wirklich verstehen kann — leicht verständlich, aber trotzdem präzise und nachvollziehbar. Praxistipps für das Insolvenzverfahren Neben den rechtlichen Grundlagen des Insolvenzverfahrens mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen spricht Klein alle Details wie Restschuldbefreiung, Insolvenzplan oder Eigenverwaltung an. Das Ziel dabei: Der Leser soll sicher und ohne allzu großen Schaden durch das Verfahren kommen und seine materielle Zukunft auf eine neue, solide Basis stellen können. Dazu bekommt er hier praxisbewährte und geldwerte Informationen und Tipps zu allen wichtigen Punkten — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet. Dieser Ratgeber erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit — besonders wichtig, wenn es für Unternehmer oder Verbraucher um ihre Existenz geht.