Der „Einheitliche Bewertungsmaßstab“ ist die vereinbarte Abrechnungsgrundlage zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. In Ergänzung des „Einheitlichen Bewertungsmaßstabes“ haben die Partner des Bundesmantelvertrages-Ärzte für den Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (BMÄ) und die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen für die Ersatzkassengebührenordnung (E-GO) zusätzliche Abrechnungsbestimmungen vereinbart. Diese Änderungen werden eindeutig und detailliert beschrieben.
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