Im deutschen Recht ist die Zahl der Steuergesetze fast unübersehbar geworden. Seine Sprache und Regelungstechnik orientiert das EStGB an den Zielen, die auch für den Karlsruher Entwurf maßgebend waren: Die Belastungsgründe der Einkommensteuer sollen in einfacher und klarer Sprache definiert, aber nicht zu formal und wenig rechtstechnisch abgegrenzt werden, um die Anwendungspraxis immer wieder auf die rechtfertigenden Gründe der Besteuerung und Bemessung zurückzuführen.