Dokument aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura – Steuerrecht, Note: -, -, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Herzlichen Glückwunsch zum Ruhestand! , Abstract: Rentner müssen Steuernachzahlungen befürchten. Seit 2005 ausgezahlte Renten werden jetzt rückwirkend auf einen Schlag ans Finanzamt gemeldet. 1 Diese oder ähnliche Schlagzeilen verunsichern die Rentner seit Ende 2009 bis heute zunehmend.Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 reagiert. Die Richter hatten festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Rentnern und Pensionären nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Die entscheidende Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz bedeutet für den Rentner, dass deren Bezüge nach und nach – Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang (Kohorte) steuerpflichtig werden. Dafür werden die während des Berufslebens in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen Schritt für Schritt von der Einkommensteuer freigestellt. Zugleich haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Das Alterseinkünftegesetz hat zudem die Kapitallebensversicherung als eine besondere Art der Vermögensbildung ab dem 1. Januar 2005 korrekt eingeordnet. Diese Verunsicherung ist bei Rentnern und denen die es in nächster Zukunft werden deshalb so groß, weil es Ängste hinsichtlich der Besteuerung und gegebenenfalls anfallende Nachzahlung gibt. Aber im gleichen Maße ist das Interesse an Möglichkeiten oder gar Chancen gestiegen. Um diese deutlich werden zu lassen muss zunächst klar gestellt werden, wie die Renten ab dem 1. Januar 2005 besteuert werden.[…]1 Vgl. http://www.capital.de/steuern-recht/100025512.html