„Es heißt ja, man bleibt im Verhältnis zu seinen Eltern sein Leben lang Kind. In Bezug auf Unterhaltspflichten ist das auch juristisch der Fall – denn wenn Eltern erwachsener Kinder nicht mehr in der Lage sind, ihren Unterhalt zu bestreiten, werden die Kinder verpflichtet, einzuspringen. In der Praxis versuchen die jeweiligen Sozialhilfeträger, das Geld für Sozialleistungen wieder einzutreiben. Dieser Ratgeber informiert ausführlich über die rechtlichen Grundlagen des Elternunterhalts.“