das ein von Geburt an geistig behinderter Mensch viele Jahre(20) länger in die Rentenversicherung einzahlen muss als ein gesunder Mensch(5) bei Vorlage der gleichen körperlichen Probleme, bevor er Anspruch hat auf Erwerbsunfähigkeitsrente?
Hier ein Beispiel:
Von Geburt an geistig 100% behindert,Schizophrenie, 2 Bandscheibenvorfälle, 1 gutartiger Hypophysentumor. 37,5h wöchentliche Arbeitszeit als Produktionsarbeiterin (Herstellung von Verbandskästen für BMW), monatliches Nettoentgeld ca. 190,00 Euro. Zahlt Versicherungsbeiträge NICHT auf das reale Arbeitsentgeld, sondern es wird ein höheres fiktives Einkommen zu Grunde gelegt (lasse ich mir nochmal schriftlich von der Werkstatt erklären, damit die späteren Rentenansprüche höher ausfallen. Restlicher Bedarf zum Leben kommt entweder vom Staat oder bei meiner Tochter durch Kindergeld und Waisenrente. Es müssen 20 Jahre Rentenbeitragszeit nachgewiesen werden.
Geistig GESUNDER Mensch, Schizophrenie, 2 Bandscheibenvorfälle, 1 gutartiger Hypophysentumor, wöchentliche Arbeitszeit 37,5 h wöchentliche AZ als Produktionsarbeiter, monatliches Einkommen könnte bei 6,50 liegen (sind wir mal „optimistisch“)ein monatliches Bruttoeinkommen um die 1000,00 Euro. Versicherungen etc. richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen. Bei diesen Bedingungen muss nur 5 Jahre Rentenbeitragszeit nachgewiesen werden.
Nur sachliche Kommentare erwünscht. Danke.