In der privaten Versicherung steht: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ich habe im Einzelhandel/Lebensmittel gelernt und seitdem auch diesen Beruf ausgeübt. Die Umschulung der Deutschen Rentenversicherung sieht eine Ausbildung im Bürowesen vor.
Was ist noch zu beachten, wo muss ich aufpassen. Für Tipps bin ich sehr dankbar.