Unter Renten versteht man im Börsensinn verzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen), die auf einen Inhaber (anonym) oder den Namen eines bestimmten Inhabers lauten und entsprechend fest oder variabel verzinst werden. Als Rentenfonds wiederum bezeichnet man Investmentfonds, die ausschließlich oder überwiegend in solche Renten investieren, d.h. verschiedene Rentenpapiere werden in einen Fonds zusammengefasst.
(http://www.finanz-lexikon.de/renten%20rentenfonds_52.html)