eine frau lebte getrennt vom vater ihres kindes, selbiger war offziell unterhaltspflichtig, kam diesen zahlungen aber nicht nach.
nach einem arbeitsunfall kam der vater des kindes ums leben, nun stünde dem kind vermutlich halbwaisenrente zu. die mutter lebt von hartz4.
meine frage: ist es rechtens , dass das arbeitsamt die halbwaisenrente des kindes (10 jahre alt) zur vernögens-und einkommensverhältnisse der mutter hinzuzählt und somit den hartz4-satz senkt?
und wie geht man nun mit den ausgebliebenen unterhaltszahlungen des verblichenen um? sind dafür dessen hinterbliebene verantwortlich? ist sowas einklagbar?
p.s. die eltern des kindes waren nicht verheiratet.
vielen dank
Flexagon