hallo, ich habe gehört, dass, wenn jemand halbwaisenrente bezieht und der verbliebene elternteil finanziell schwach gestellt ist (in diesem fall hartz4), der betrag der halbwaisenrente evt. erhöht werden kann, da das kind keinerlei unterstützung durch den verbliebenen elternteil erhalten kann. in diesem fall hier lebt das kind auch nicht beim elternteil und ist volljährig.
kann mir jemand evt. quellen zum nachlesen nennen oder diese sache einschätzen?
mfg Flexagon
Ui, da bin ich leider überfragt, jedoch lege ihr dir diese Telefonnummer ans Herz. Es ist die Info-Line der Deutschen Rentenversicherung:
Sie erreichen uns unter 0800 10 00 48 00
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Anrufen kannst du mal,
aber ich denke du wirst da nichts machen können. Den schließlich ist der Betrag keine „Sozialhilfe“ oder ähnliches sondern resultiert vor allem aus den Rentenansprüche deines Elternteils. So wird z.B. die Halbweisenrente auch als Einnahme angesehen und dein Bafög reduziert sich entsprechend. Das gleiche ist wenn du Sozialhilfe empfängst.
Aber mal anfragen sollte man immer.
grüße
hi,
wer volljährig ist bekommt nur dann noch halbweisenrente
wenn er sich in einer ausbildung befindet.
da der betreffende alleine wohnt, sein einkommen
anscheinend gering ist, kann er wohngeld beantragen.
die rente wird jedoch nicht erhöht.