Hey, habe 2 Fragen:
1. Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Sozilversicherung?
2. Welche Bedeutung hat die Bevölkerungspyramide der Bundesrepublik für das Rentenversicherungssystem?
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet. 🙂
Lg, franzi
Erst mal müssen 2 Feststellungen getroffen werden:
Der Begriff Sozialversicherungssystem umfaßt sämtliche denkbaren Sozialleistungen, z.B. Kranken-, Unfall-, Renten–, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung;Landwirtschaftl… Versicherung, Sozialhilfe usw. usw.
Das Rentenversicherungssystem umfaßt eben nur den „Teilbereich“ der Rente, worunter umgangssprachlich eben zu verstehen ist, das es um Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten geht. Unfallrenten sind ein gesondertes Thema, die haben nur etwas mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu tun; das ist altersunabhängig.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) gibt es in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gäbe es keine BBG müßten also alle, insbesondere die hohen über der BBG liegenden Verdienste, Beiträge entrichten. Verdient jemand beispielsweise 15.000 € im Monat – oder mehr – wären davon Beiträge fällig. Allerdings würden auf der Gegenseite auch leistungsansprüche entstehen, und zwar genau bezogen auf die individuellen und durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche. Dann würde Herr Ackermann beispielsweise nach 6 Wochen Krankheit die Entgeltfortzahlung enden und die Krankenkasse müßte dann vielleicht 300.000 € monatlich Krankengeld zahlen. So etwas hat der Gesetzgeber mit der BBG verhindert. Dadurch bleibt das System mit Einnahmen und Leistungen überschau- und kalkulierbar.
Die Bevölkerungspyramide spiegelt dem Grunde nach wider, wieviel Beitragszahler theoretisch in die Rentenkasse einzahlen. Aus den eingezahlten Rentenbeiträgen werden die laufenden Ausgaben finanuziert, nämlich Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, medizinische und berufliche Reha-maßnahmen. Je länger diese Leistungen erbracht werden müssen, desto länger müssen also auch Einnahmen vorhanden sein. Nun ist das ganze nicht statisch, sondern sehr beweglich, weil Leute versterben,
neue Renten hinzukommen, Renten wegfallen, die Lebenserwartung steigt, durch Arbeitslosigkeit weniger Beiträge geleistet werden, Kurzarbeitergeld (zur vorübergehenden Verhinderung von Arbeitslosigkeit) geleistet wird. Die Altersstruktur der Bevölkerung ist also nur ein Teil, der Auswirkungen auf die Beitragseinzahlungen für die Rentenkasse hat.
Versicherungspflichtgrenze – wer mehr verdient (also über der Grenze liegt) musssich nicht mehr versichern, er kann es aber freiwillig machen.
Beitragsbemessungsgrenze – angenommen sie wäre bei 4000 € – und der Beitragssatz wäre 20 %.
Wer 3000 € verdient zahlt 20 % von 3000
Wer 4000 € verdient zahlt 20 % von 4000
Wer 5000 € verdient zahlt 20 % von 4000 – da 4000 die Obergrenze ist.
Die Leute werden immer älter: also müssn die Beiträge zur Rentenversicherung steigen – oder die Renten sinken.
Das ganze Sozialversicherungssystem geht dem Bach runter.Immer weniger Zahler sollen für immer mehr Leistungsbezieher aufkommen.Das kann einfach nicht mehr gutgehen.
Aber die Regierung will auf Teufel komm raus an diesen System festhalten.
Bis de größe Knall kommt,. dann ist das Geschrei groß!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!