Hi Leute…
Also, ich bekomme momentan eine Grundrente ( Opferrente ). Zahle bei der Krankenkasse Freiwilligenbeiträge und Sie rechnen mir die Grundrente an. Weiß jemand von euch seid wann und welches Gesetz das ist, daß Sie diese Rente nicht anrechnen dürfen. Die Kasse sagt dieses Gesetz gibt es erst seid dem 01.01.2009. Das ist aber nicht wahr, bitte helft mir
Diese Zahlungen sind nicht als Einkommen anrechenbar, wenn es sich um eine Opferrente für Opfer des Stasi-Regimes in der Ehemaligen handelt – Du schreibst leider nicht, welche Opferrenten-Art Du erhälst –
bin selber ein bezieher dieser rente, die 250.- € sind nicht pfändbar und auch nicht anrechtbar, aber ich gebe dir ein forum wo du es besser erfahren kannst ob sich da etwas geändert hat, notfalls kannst du dich da kostenlos anmelden – regestrieren lassen.http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2…http://www.uwe-ottens.de/blog/2007/08/re…
ganz nach unten scrollenhttp://www.stasiopfer-selbsthilfe.de/pag…
m.f.g. robi
Die Freiwilligenbeiträge werden am Einkommen bemessen. Wo ist das Problem?
Da solltest Du zu einem Fachmann gehen, hier auf Clever kriegst Du bestenfalls Halbwahrheiten.
Gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht.