Darf das Hartz4 Amt,Witwenrente und Waisenrente als einkommen anrechnen?wenn ja,wenn ich geld verdiene,darf ich ja einen bestimmten Prozentsatz behalten,iss das dann auch so,weil es wird ja als einkommen gerechnet?
Hartz4,was darf angerechnet werden?
von admin | Okt 22, 2010 | Renten | 4 Kommentare
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Alle Einnahmen ( Kindergeld , Renten , Nebenverdienste) werden angerchnet!!! Von dem Betrag sind 165 Euro frei der Rest wird angerechnet!!! Z. B. du verdienst 400 Euro davon werden 235euro angerchnet!!!
Es wird berechnet, wieviel Geld dir fehlt. Da werden Witwenrente und Waisenrente als Einkommen natürlich berücksichtigt. Und zwar voll.
Beim Kindergeld hat man einen Freibetrag von 15€ pro Kind, bei der Rente gibt es so etwas nicht!
Der Freibetrag von 100€ (plus 20% vom Rest) gilt nur bei erarbeiteten Einnahmen, also bei Entgeld für Arbeit. Nicht für Leistungen.
Damit soll ja gelobt werden, dass der Empfänger bemüht ist, seine Bedürftigkeit zu verringern, in dem er sich Geld dazu verdient.
Bei erbrachten Leistungen hast du nichts derartiges „verdient“.
ja darf angerechnet werden
arbeitseinkommen ist bis 100€ frei..danach 20%–> 165 € bei einem 400€ job
schau mal dahttp://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-a…