Alle Versicherten die am 1. Januar 1947 oder früher geboren sind können mit 65 ohne Abzüge eine Altersrente der deutschen Rentenversicherung beziehen. Vorraussetzung dafür ist, das Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben bzw. Zeiten vorweisen können die für die Renten angerechnet werden.
Haben Sie länger als 35 Jahre Beiträge eingezahlt, so haben Sie die Möglichkeit ab einem Alter von 63 Jahren mit Rentenabzügen Ihren Ruhestand anzutreten. Pro Monat den Sie vorzeitig Rente beziehen werden dann ca. 0,3% von der Rente abgezogen. Ausserdem gilt eine Regelung für besonders lange Versicherte:
Wer eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat kann mit 65 ohne Abschläge Rente beziehen.