Also. Wir beide leben in der Schweiz, wir sind beide noch nicht volljährig (beide 17) .
Ich bin „echter“ Schweizer. Aber mein Kollege ist Ukrainer und wurde nicht hier geboren. Benötigt er ein Visum??
Also. Wir beide leben in der Schweiz, wir sind beide noch nicht volljährig (beide 17) .
Ich bin „echter“ Schweizer. Aber mein Kollege ist Ukrainer und wurde nicht hier geboren. Benötigt er ein Visum??
Wenn dein Kollege in seinem UKR-Pass einen Schengen-Sichtvermerk hat, gibt es kein Problem. Dieser gilt seit 2004 im ganzen Schengen-Bereich. Hat er nur ein Visum für die CH, benötigt er auch ein Visum für D.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Kollege seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Hallo erstmal, wahrscheinlich ja, da die Ukraine kein Mitglied des Schengener Abkommens ist aber genauere Info gibt es bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland.
Die Botschaft bzw. das Konsulat fragen!
sry mein fehler ukraine ist ja noch net in der eu ^^
aber bei einem so kurzfristige aufenthalt ist es ja sozusagen ein urlaub also einfach reisepass genügt 😉