Dazu müsste man erstmal wissen, ob es eine volle IV-Rente ist und ob Du nur die staatliche IV-Rente meinst oder auch die Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge.
Zudem kommt es auf die Zahlenverhältnisse an, meines Wissens auch auf den Vergleich mit dem Verdienst vor der Invalidisierung.
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Am besten gehst Du wohl bei einer IV-Stelle mal vorbei, um das abzuklären. Lieber ehrlich sein. Irgendwas verheimlichen bringt nichts und ist strafbar.
Solange Du weniger als 30% verdienst wie vor der IV-Rente, sollte im Prinzip keine Kürzung stattfinden. Wenn Du mehr verdienst als etwa 80% (Achtung ungenau) des vorherigen Einkommens, erhältst Du gar nichts mehr.
Das „vorherige Einkommen“ muss nicht zwingend dem wirklichen letzten Bruttolohn entsprechen, sondern kann je nach Alter und Ausbildung allenfalls auch höher sein. Die Materie ist allerdings relativ komplex.
Ein Sozialversicherungsfachmann kann Dich sonst auch beraten, falls Du nicht gleich zur IV-Stelle (=Ausgleichskasse Kanton) gehen möchtest.