Wenn jemand bereits in einem eigenen Haushalt lebt, 19 Jahre alt ist und sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung befindet, welche Unterhaltsansprüche hat derjenige?
Mein Freund ist Fachabiturient und momentan noch auf Ausbildungssuche, ebenso sucht er nach Aushilfstellen (bisher leider ohne Erfolg) und lebt mit mir zusammen. Momentan leben wir zu dritt von meinem Geld, was hinten und vorne nicht reicht.
Sein Vater ist sehr gemütlich was die Bearbeitung von Papieren angeht, und somit bekommt mein Freund auch keine Halbwaisenrente und Kindergeld.
Welche Ansprüche hat er? Ich konnte leider nichts über Unterhalt im Internet finden, der für Kinder ohne schulische oder berufliche Ausbildung, gezahlt werden muss.
Sein Vater ist Beamter und könnte theoretisch (wenn er denn wollte) seinen Sohn ohne Probleme finanziell für die Zeit bis zur Ausbildung oder Aushilfsstelle unterstützen.
Hallo Du,
also – für Volljährige ist das Jugendamt zwar nicht zuständig, aber sie beraten (aber nur evtl.) Wer kein Einkommen hat, bekommt bei jedem Anwalt kostenlose Rechtsbeihilfe. Durch Nachweis beim Anwalt ist nur eine einmalige Gebühr von 20 Euro fällig. Danach wird der Freund kostenlos beraten und muss auch für Briefe, die dort aufgesetzt werden, nichts zahlen! Das ist der sicherste Weg, da es sich hier sicherlich um eine sehr kompakte Berechnung handelt! Ein Anwalt kennt sich mit solchen Dingen aus. Außer dem Unterhalt und der Halbwaisenrente steht jedem Jugendlichen (auch Volljährigen) bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sogar das staatliche Kindergeld zu. Dein Freund sollte sogar die Kindergeldkasse des Arbeitsamtes informieren, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt. Lt. Gesetz bekommt der das Kindergeld, der für den Unterhalt des Kindes sorgt!! Im Falle, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt, steht in diesem Ausnahmefall nicht dem Elternteil, sondern dem Jugendlichen selbst das Geld zu. Aber wie schon erwähnt, die gesetzl. Grundlagen kennt ein Anwalt ganz genau. Und: dadurch, dass es diesen Weg nimmt, bleibt Deinem Freund erspart, sich vom Vater zu einem ungerechten Deal überreden zu lassen. Er soll gleich einen Termin bei einem Anwalt für Familienrecht, Unterhaltsrecht vereinbaren und dazu sagen, es ist sehr sehr dringend. Und beim ersten Gespräch alle Unterlagen mitnehmen, die zu erfragen sind. Ihm wird auf jeden Fall geholfen. Wenn der Vater im öffentlichen Dienst arbeitet, wird er es auch nicht darauf ankommen lassen, die Sache vor Gericht zu bringen, sondern die Forderung des Anwaltes annehmen. Wäre ja peinlich, wenn zum Schluss das Geld bei einem Beamten im Notfall sogar gepfändet wird!
Hoffe, ich konnte helfen
Nachtrag an Julia S
würde trotz des Hauses zum Anwalt gehen… Würd mich dann beraten lassen, was zu tun ist. Vermietetes Haus – Mieteinnahmen, Hausverkauf, oder sonstiges
Er hat auf jeden Fall Ansprüche solange bis er genug Geld verdient sich selber ernähren kann! Allerdings ist das Jugendamt nicht mehr zuständig da er schon 19 ist. Er muss sich da wohl an einen Anwalt wenden. Bei der Stadtverwaltung/Sozialamt bekommt man Beratungsscheine da ist ein Anwalt erstmal kostenlos und er kann auch Prozesskostenhilfe beantragen wenn es zu einem Unterhaltsprozeß kommen sollte.
Solange der dein Freund sich in Ausbildung befindet, ist sein Vater bis zum 25 Lebensjahr Unterhaltspflichtig.
Wenn er es nicht freiwillig zahlt, ab zum Familiengericht und auf Unterhalt geklagt. Der Papa darf dann noch nachzahlen, die Zeit wo er nichts oder zu wenig gezahlt hat.
Zumindest könnte Dein Freund das Kindergeld, das für ihn selbst ist, sich vom Amt direkt auszahlen lassen, wenn sein Vater ihm das nicht gibt. Erkundig Dich mal bei der Kindergeldstelle beim Arbeitsamt nach Details.
Dein Freund muß einen Antrag auf Grundversorgung stellen, zumal anscheinend auch seine Krankenversicherung nicht gedeckt ist. ( Seit 2007 Pflicht für alle )
Und zwar beim Arbeitsamt als Ausbildungs-und Arbeitssuchender .Die leiten ihn entweder an die Arge ( wegen der finanziellen Grundversorgung ) weiter oder aber an andere städtische Einrichtungen.
Dann wird evtl.auch sein Vater durch die Behörden zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Im Normalfall endet der Unterhaltsanspruch nach dem 18. Lebensjahr.
Meines Wissens besteht der Unterhalts- und Waisenrentenanspruch nur für Personen bis zum 27. Lebensjahr, wenn diese studieren oder sich in der Ausbildung befinden.
Da das bei deinem Freund nicht so ist, kommt wohl nur die Grundversorgung durch die Stadt in Frage.
Die 150.000 € sind aber “ totes“ Kapital. Er muß seinen Vater zwingen, ihn auszuzahlen.Und solange dass nicht geschehen ist, ist er nicht vermögend und die Anträge zur Grundversorgung müssen eingereicht werden.
Dein Freund sollte mal zum Jugendamt gehen. Wenn er sogar Halbweisenrente kriegen sollte (tut mir echt Leid für ihn), sollte er sich Hilfe beim Amt holen, kann ja nicht sein, dass er sein Geld nicht kriegt, weil sein Vater nicht in die Gänge kommt.
Was den Unterhalt angeht, können sie ihm beim Jugendamt auch weiterhelfen, da sein Vater für ihn Unterhaltspflichten ist (und zwar sein Leben lang). Wenn es nur daran liegt, dass sein Vater keine Lust auf Papierkram hat, hilft auch das Jugendamt, die haben die Möglichkeit den Unterhalt vor zuschießen und sich den dann vom Vater wiederzuholen. Geh am besten gleich Morgen mal mit deinem Freund dorthin, dann wisst ihr mehr. Ruft aber vorher an, denke mal, dass ihr für so was einen Termin braucht.