Hallo,
mein Mann hat vor einem Jahr den Rentenantrag an die Rentenversicherung Nordrhein-Westfalen gestellt.
Nach einigen Gutachten, ist er nun in Kur geschickt worden, um dort die Reha weiterzuführen. Danach ist zu erwarten, dass er eine Arbeitsunfähigkeitsrente bekommt.
Ich möchte nun wissen, ob die Möglichkeit besteht, dass er eine Rückzahlung ab Antragstellung im Jahre 2007 erwarten kann?!?
Also, wird bei einer Arbeitsunfähigkeitsrente vom Antragsstellungszeitpunkt ausgegangen, oder erst nach entgültiger Genehmigung die Rente gezahlt?
Vielen Dank für eure Antworten.