Der Rezensent gesteht, dass er lieber Bücher in der Hand hält als Zugang zu online-Kommentaren erhält [. . .]. Der Juris Verlag [. . .] geht deshalb einen intelligenten Mittelweg. Der Käufer des Buches erhält einen persönlichen Freischaltcode mit einer internet Zugangsberechtigung zu den Aktualisierungen des jeweiligen Werks. [. . .] Die Herausgeber haben insgesamt 48 (in Worten achtundvierzig) Autorinnen und Autoren gewonnen, zumeist Richterinnen und Richter aller Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit, wobei teilweise pro Autor nur ein Paragraph bearbeitet wird. Dennoch ist es gelungen, ein recht homogenes Werk zu schaffen, ohne erkennbare Ausreißer. [. . .] Wie auch aus der Seitenzahl ersichtlich wird, handelt es sich hierbei keinesfalls um Kurzkommentierungen. Vielmehr kann das Werk ohne jede Abstriche den Anspruch eines „Großkommentars“ erheben. [. . .] Alles in allem ist es den Herausgebern aber gelungen, ein umfassendes, aktuelles und letztlich auch preiswertes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, das den Marschallstab des Standardwerks zum SGB V in seinem Tornister trägt. Richter am BSG Dr. Wolfgang Spellbrink, Kassel –NZS – Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 8/2009, S. 435Die 48 Autoren, allesamt Praktiker aus Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Verbänden, navigieren den Leser sicher und kompetent durch den „Dschungel“ der Vorschriften des SGB V. Der 3555 Seiten starke Kommentar kommt [. . .] einer Herkulesaufgabe nahe, die hervorragend bewältigt wurde. Eine einheitliche Meinung aller Autoren zu verschiedenen Streitfragen ist nicht zu erwarten. Die Meinungsvielfalt bleibt. Dass die Herausgeber so viele unterschiedliche Texte zu so weit gespannten Themen in einem Werk zusammenführen konnten, ist ein großes Verdienst. [. . .] Die Druckversion soll durch laufende Online-Aktualisierungen fortgeschrieben werden und ist damit immer aktuell. Die OnlineAusgabe ermöglicht auch die Verlinkung auf die Rechtsprechung sowie Normen und Literaturhinweise. Beides ein deutlicher Vorteil gegenüber den anderen Kommentaren zum SGB V. Fazit: Die Kommentierungen sind für all diejenigen, die tiefer m das SGB V einsteigen wollen/müssen, eine wertvolle Hilfe. Anwälte, Justitiare und Richter werden die Texte mit Gewinn für die tägliche Arbeit nutzen. Rechtsanwalt Dr. iur. Herbert Schiller, Augsburg, Deutschland –Medizinrecht (MedR) 2008, S. 628