Reichshofrat, Kaiser, KonfessionIn der Regierungszeit Kaiser Rudolfs II. befand sich der Reichshofrat in der Phase der organisatorischen, verfassungsrechtlichen und reichspolitischen Durchsetzung seiner Kompetenzen. Am Beispiel der reichspolitisch hochsensiblen Religionsthematik arbeitet die Untersuchung den Beitrag dieses Justizorgans zum Wiederaufstieg der kaiserlichen Stellung heraus.Der 1559 neu konstituierte kaiserliche Reichshofrat befand sich in der Regierungszeit Kaiser Rudolfs II. in einer Formierungsphase. Stefan Ehrenpreis betrachtet Prozesse vor diesem Rechtsorgan unter dem Aspekt, wie der Reichshofrat in religionspolitischen Streitfällen entschied und seine Rechtsprechung durchzusetzen versuchte. Die Studie stellt somit erstmals die Gesamttätigkeit des Reichshofrats unter Berücksichtigung der behördlichen Strukturen dar. Der bisherigen Forschungsperspektiven der Rechts- und auch der Reichshistoriker, die sich vorwiegend mit der Sicht der Prozessgegner beschäftigten, wird eine institutionengeschichtliche Sicht an die Seite gestellt, die struktur- und politikgeschichtliche Elemente verbindet.