Da sie in Polen ein Hungerlohn zu ihrer Rente verdient, habe ich gedacht man könnte sie hier als Kindermädchen für das eigene Kind einsetzen. Ich habe zusätzlich gehört das man Kindermädchen von der Steuer absetzen kann. Also inwieweit wäre das möglich? wo müsste Sie sich versteuern? denn sie bleibt ja in polen wohnen.