Aber nur wenn der Tot drei Tage vorher angekündigt wird, mit Einschreiben und Rückschein.
Und die beabsichtigte Totesart, sollte natürlich nicht fehlen.
Aber nur wenn der Tot drei Tage vorher angekündigt wird, mit Einschreiben und Rückschein.
Und die beabsichtigte Totesart, sollte natürlich nicht fehlen.
Sterbegeld ist doch gestrichen.
Nicht vergessen: Hartz VII (um 2020). die Zusammenlegung von Arbeitslohn mit der Sozialhilfe um den Sozialneid der Sozialhilfeberechtigten zu unterbinden. Diese hatten in 2019 eine Klage vor dem EGH gewonnen, nachdem die Trennung zwischen Arbeitslohn und Grundeinkommen nicht mehr zeitgemäß ist.
Jetzt kommen erst die Minipreneure… ER IST WIEDER DA… http://www.meinsol.de/blog/show.phtml?cb…http://www.minipreneure.de/
Oh, toll, dann verbrass‘ ich mein Sterbegeld zu Lebzeiten! Hurrah!
So etwas könnte im nächsten Wahlprogramm der gelb – schwarzen “ Volksparteien stehen.
Experten sind dabei, die Berechnungsgrundlagen zu erarbeite.
Damit hätte der, der mit 67 Jahren von uns geht einen höheren Rentenanspruch weil er die Rentenkasse nicht oder nur wenige Monate belastet. Da er aber verstorben ist hat er nichts mehr davon. Das Sterbegeld wird wieder eingeführt. Der früh Verstorbene erhält weniger da sein Beitrag zur Sterbegeldkasse, auf Grund seines kürzeren Lebens , geringer ist.
Wer länger lebt bekommt monatlich einen Abzug von der Rente in Höhe von 0,3 – 0,5 %.
Die länger gezahlte Rente wirkt sich ebensfalls auf die Höhe des Sterbegeldes aus.
Die Grundleistung verringert sich pro Lebensjahr um 7,96 %. Damit besteht mit Erreichen des 80. Lebensjahr kein Anspruch mehr auf Sterbegeld.
Änderungen zu Gunsten der Bevölkerung sind nicht vorgesehen. In die andere Richtung schon.