hallo
ich wurde am 9.4.2009 von der aok ausgesteuert nach einer krankheit (quadrizepssehnenruptur) .
hab am 10.4 die alte arbeit wieder aufgenommen. hab nun 3 muskelfaserrisse in der wade des verletzten beines gehabt.
nach 6 wochen lohnfortzahlung wollte die aok für 3 weitere wochen das krankengeld nicht auszahlen
weil sie die faserrisse auf die vor 3 jahren durchgeführte op der sehne zurückführte.
nachdem ich mit einer klage gedroht habe haben sie die 3 wochen doch krankengeld erhalten.
das krankengeld lief bis zum 6.1.2010 . ab dem 7.1.2010 hatte ich urlaub.
mein hausarzt hatte eine ambulante reha für mich beantragt und ich hab sie auch von rententräger genehmigt bekommen.
hab die reha aus dem urlaub heraus am 26.1.2010 angetreten.
hab die reha 4 wochen durchgeführt.
in der dritten woche wurde ich mit einem magendarm virus vom hausarzt AU geschrieben.
ich habe diese AU an meinen arbeitgeber geschickt und nach der einen woche AU die reha weitergeführt weitergeführt danach die reha weitergeführt und dann beendet nach 4 wochen reha.
der befund für die reha war -allgemeinzustand-muskelfaserrisse und knie .
nun will weder mein arbeitgeber , die aok und der rententräger die 1 woche AU bezahlen !
wer hat ähnliches erlebt oder wär kennt sich mit der problematik aus
gruss
rolli_kamp