Die Krankenversicherung will bei Krebserkrankung nach 8 Monaten, daß eine Reha gemacht wird. Falls diese keine Aussicht auf Erfolg hat, soll der Rehaantrag in einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt werden. Diese ist aber weit niederer als das Krankengeld. Gibt es eine Möglichkeit, durchzusetzen, dass die KV erst die vollen 78 Wochen Krankengeld bezahlen muß, und dann die EU-Rente eintritt?
Wer kennt sich darin aus, hat ggfs. eigene Erfahrungen damit gemacht?