Bin gesetzlich versichert – Gesetzt dem Fall ich möchte die
letzen 10 Jahre bis zur Rente „aussteigen“ und die Zeit vom
Ersparten überbrücken .Dann besteht ja kein Einkommen aus
nicht selbstädiger Arbeit . (Als Einkunft lediglich die Zinseinnahmen vom Kapital) Welchen Euro Betrag pro Monat
legt dann die Kasse zur Berechnung des Kranken-/Pflegever-
sicherungsbeitrag zugrunde (gesetzliche Versicherung)?