mein mann eselt sich gerade mit den neuen „ELSTER-formularen“ für den lohnsteuerjahresausgleich ab.
in welchem anlagenblatt kann er da die sonderausgaben für die riester-rente eintragen.
kann mir da jemand helfen?
mein mann eselt sich gerade mit den neuen „ELSTER-formularen“ für den lohnsteuerjahresausgleich ab.
in welchem anlagenblatt kann er da die sonderausgaben für die riester-rente eintragen.
kann mir da jemand helfen?
Es handelt sich um die Einkommensteuererklärung 2009? Dann ist es die Anlage Vorsorgeaufwand.
Gruß Jeb
Anlage AV
Vorsorgeaufwendungen
ist bei Eingabe elfo.09 (Elster) eigentlich recht gut mit Nebenkommentaren beschrieben (nutze dieses Programm auch)
…also, der Lohnsteuerjahresausgleich hat keine Anlagen und es werden keine Rieserrenten darin angegeben.
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer in Form einer Quellensteuer, das heißt, sie wird direkt vom Arbeitgeber an der Einkunftsquelle „nichtselbständige Arbeit“ einbehalten und an das FA abgeführt, §§ 38 ff EStG.
Da es vorkommen kann, dass verschiedene Monatslöhne zu verschieden hohen prozentualen Lohnsteuern führen, sind bestimmte Arbeitgeber verpflichtet, andere Arbeitgeber berechtigt, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, § 42b EStG, um die Progessionsspitzen auszugleichen. Das hängt mit der Berechnungsweise der monatlichen Lohnsteuer zusammen.
Die Einkommensteuererklärung heißt zwar so, ist aber keine. Denn erklärt werden nur die Lebensumstände, die zur Festsetzung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer führen. Die Steuer selbst wird nicht erklärt.
Zu den Lebensumständen gehören die Einkünfte, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und weitere (haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinder…).
Auf der Basis der Erklärung setzt das Finanzamt dann die Steuern fest.
Die einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, aber auch andere Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, wird auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet, § 36 (2)Nr. 2 EStG. Der Differenzbetrag führt dann zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung.
Dorthin gehört auch die Anlage „Vorsorgeaufwand“, in der die Riesterrente angegeben wird.