Wenn sie die Altersgrenze erreicht hat, hat sie selbstverständlich Rentenansprüche.
Für die 41/2 jahre Arbeit werden die allerdings sehr gering ausfallen.
Wenn sie keine anderweitigen Ansprüche hat, wird sie um ergänzende Sozialhilfe kaum herumkommen.
Sämtliche Jahre, die sie gearbeitet hat, auch die Ausbildung werden ihr auf die Rente angerechnet und dafür bekommt sie auch eine Rente. Auch Geburten von Kindern müssen angegeben werden, da werden auch die Erziehungszeiten berücksichtigt.
Sie muss nur alle Papiere vorlegen können oder versuchen, sie zu bekommen. Nachweise sind das Wichtigste, um einen Rentenanspruch zu bekommen.