„…Denn in Mini-, MIDI-, Aushilfsjobs…kann sich jeder Geschäftsinhaber Schritt für Schritt einarbeiten: Vom Arbeitsvertrag für Minijobber über die Anmeldung zur Sozialversicherung bis zur Dokumentation von Gehaltsunterlagen wird alles erklärt. Übersichtlich gegliedert, kann das Buch auch als Nachschlagewerk genutzt werden.“ (Convenience Shop, Nr. 3 vom 08.03.07) „Buchtipp: Allen, die Minijobber beschäftigen, gibt ein neues Buch aus dem Wiley Verlag wichtige Hintergrundtipps: „Mini-, Midi-, Aushilfsjob“ liefert Infos rund um den Arbeitsvertrag über die Anmeldung zur Sozialversicherung bis zur Dokumentation von Gehaltsunterlagen – und eignet sich, dank übersichtlicher Gliederung, auch als Nachschlagewerk.“ (apotheke + marketing, Nr.4 2007) „… Ab 1. Juli 2006 hat sich die Rechtslage für die so genannten Minijobber nochmals verändert. Damit Unternehmen hier den Überblick behalten, hat Jürgen Heidenreich den Leitfaden Mini-, Midi-, Aushilfsjobs verfasst, der alle relevanten Rechtsvorschriften sowie hilfreiche Vordrucke zum Thema enthält.“ (Buchhändler heute, Mai/2007) „Auch der rechtliche Leitfaden von Jürgen Heidenreich, „Mini-, Midi-, Aushilfsjobs“, gibt Personalverantwortlichen Hilfestellung. Sie erfahren, wie Aushilfskräfte rechtssicher einzuordnen und zu betreuen sind. Das Buch enthält zudem praxisnahe Hinweise zu den Abrechnungs- und Meldeverfahren.“ (Börsenblatt SPEZIAL Theologie, Nr.3) „…In jedem Fall bietet das Buch von Heidenreich ausreichende Denkansätze, um letztendlich zu befriedigenden arbeitsrechtlichen Gestaltungen zu gelangen.“ (Genossenschaftskurier, 04/2007) „…Das Buch vermittelt den Verantwortlichen das erforderliche Rechtswissen, um mit diesen Arbeitnehmergruppen professionell umzugehen und um das Unternehmen vor Nachforderungen von Steuern und SV-Beiträgen im Rahmen von Betriebsprüfungen zu schützen… Insgesamt ein guter Leitfaden,…“ (Update Report, 07/2007) „…Insgesamt handelt es sich um ein empfehlenswertes Buch für jeden, der sich einen Überblick über das Themengebiet verschaffen will. Es kann auch als Nachschlagewerk genutzt werden. Ideal ist es jedoch für Praktiker, die mit konkreten Fällen befasst sind.“ (Personalwirtschaft, Nr.11/2007)