Minijobber sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Da lediglich der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, erwerben Minijobber geringere Rentenansprüche wie aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Wer als Minijobber aber auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet, kann vollwertige Leistungsansprüche erwerben. Dafür muss der Minijobber aber einen Teilbetrag selbst zahlen, um auf den allgemeinen Rentenversicherungsbeitragssatz zu kommen. Da der Beitragssatz zur Rentenversicherung derzeit bei 19,9 % (im Jahr 2009) liegt, müssen Minijobber aber nur 4,9 % des Arbeitsentgelts dazu zahlen.
Der zu zahlende Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 %) und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag (19,9 %).
Also Aufwand so mtl. ca. 25,00 € aus eigenen Mitteln und Du bist rv.